Es gibt zwei verschiedene Varianten der Ernährungsberatung:
Ihr Arzt hat Ihnen geraten, Ihre Ernährung umzustellen = ernährungstherapeutische Beratung.
Sie möchten zum BeispielBei dieser Beratung kann sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligen.
Für die Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier beim VDOE oder Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept zur Ernährungstherapie aus.
Dann handelt es sich um eine vorbeugende (präventive) Ernährungsberatung.
Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach einem möglichen Kostenzuschuss.
Wenn Sie eine individuelle Ernährungsberatung wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin bei mir.